1. Allgemeines
1.1 Nachstehende Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und
Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann
nicht rechtsbindend, wenn ihnen unsererseits nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde in seinen
Einkaufsbedingungen das Wirksamwerden abweichender Bedingungen
ausschließt. Die Ausführung der Bestellung gilt darüber hinaus als
Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, kann also von Seiten
des Kunden in keinem Fall als stillschweigende Anerkennung seiner
Einkaufsbedingungen verstanden werden.
1.2 Nebenabreden oder Zusicherungen sowie
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind erst dann gültig, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt worden sind.
1.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
2. Beratung, Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Anwendungstechnische
Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle
Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Erzeugnisse sind
jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen
und Versuchen.
2.2 Von uns gemachte Angebote sind grundsätzlich
freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Festangebote
ausgewiesen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen,
Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind, soweit nicht anders
vereinbart, nur annähernd maßgebend. Abweichungen berechtigen nicht zu
Beanstandungen oder zu Preisermäßigungen.
2.3 Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.4 Wir behalten uns vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass Ansprüche irgendwelcher Art an uns gestellt
werden können, wenn die Zahlungsfähigkeit des Kunden unsicher erscheint
und die aus diesem Grund von uns verlangte Vorkasse abgelehnt
wird.
2.5 Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 €.
2.6 Für Stornierungen bestätigter Aufträge
berechnen wir 25,00 €.
3. Lieferungen 3.1
Lieferfristen beginnen nach endgültiger Klärung erteilter
Aufträge, also nach Eingang aller für die Auftragsabwicklung
erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, technische Daten etc.)
3.2 Die vereinbarten Liefertermine werden nach
Möglichkeit eingehalten, setzen die Einhaltung der Vertragspflicht seitens
der Vormaterialwerke voraus, übernehmen jedoch keine Gewähr für die
Einhaltung der Lieferfristen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen
verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns eventuell gesetzten
Nachfrist, sind ausgeschlossen.
3.3 Teillieferungen sind zulässig.
3.4 Der Lieferant behält sich vor, die Lieferung
bis zu 10% über oder unter den bestellten Mengen vorzunehmen.
3.5 Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt oder
sonstigen außergewöhnlichen, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen,
welche die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, können
wir für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit
die Lieferung einschränken oder einstellen oder vom Vertrag zurücktreten,
ohne dass dem Kunden deswegen Schadensersatzansprüche zustehen.
4. Verpackung, Versand und
Gefahrenübergang 4.1 Sofern nicht anders
vereinbart, erfolgt die Wahl von Verpackung, Versandart und Versandweg
unter Ausschluss jeder Haftung nach unserem besten Ermessen.
4.2 Verpackung wird anteilig und gesondert
berechnet und nicht zurückgenommen, Kisten und Verschläge, soweit es ihr
Wert rechtfertigt, werden bei fracht- und kostenfreier Rücksendung in
einwandfreiem und wiederverwertbarem Zustand zu 2/3 des berechneten Wertes
rückvergütet.
4.3 Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier
Lieferung - mit dem Verlassen unseres Werkes auf den Kunden über. Auf
schriftlichen Wunsch des Kunden wird die Ware gegen Schäden versichert.
5. Preise und Zahlung 5.1
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Werk
ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.2 Zahlung hat, soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wurde, ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, und zwar auf den in unseren
Rechnungen gesondert ausgewiesenen skontierfähigen Betrag. Eine
Skontogewährung setzt voraus, dass alle früher fälligen Rechnungen
beglichen worden sind.
5.3 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder
Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden
begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur
Folge. Ferner sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen
Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, nach angemessener
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen, darüber hinaus die Weiterveräußerung der Ware
zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware zurückzuholen. Die damit
verbundenen Kosten trägt der Kunde.
5.4 Zahlungen erfolgen ausschließlich auf unsere
Konten oder durch Einsendung von Schecks.
5.5 Befindet sich der Kunde in Verzug, so zahlt er
als Verzugsschaden den jeweils für Verpflichtungen üblichen Bankzinssatz,
soweit nicht durch uns ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Nur Ansprüche, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind, können mit Forderungen aufgerechnet
werden. Im übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
5.7 Der Kunde kann, sofern er Kaufmann oder
Gewerbetreibender ist, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des
nicht- oder des mangelhaft erfüllten Vertrages nicht geltend machen. Ein
Kunde, der nicht Kaufmann ist, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend
machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
6.2 Der Kunde darf die Ware im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern. Er ist
jedoch nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen.
6.3 Der Eigentumsvorbehalt bleibt uneingeschränkt
wirksam, wenn die Ware bei Verarbeitung mit anderen, nicht aus unseren
Lieferungen stammenden Waren verbunden oder vermischt wird. Er erstreckt
sich dann anteilsmäßig auf das durch die Verarbeitung oder Vermischung neu
entstandene Produkt.
6.4 Im Falle der Weiterveräußerung ist der Kunde
verpflichtet unser Eigentum vorzubehalten. Er tritt seine Ansprüche aus
einem etwaigen Veräußerungsvertrag bis zum Ausgleich aller Forderungen,
die uns gegen ihn zustehen, ab. Der Kunde ist zur Einziehung der in diesem
Absatz genannten Forderungen trotz der vereinbarten Abtretung ermächtigt.
Unsere Einziehungsermächtigung bleibt davon unberührt. Wir werden unsere
Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Kunde hat uns auf unser Verlangen
alle Auskünfte für eine Geltendmachung der Rechte zu erteilen sowie die
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6.5 Pfändungen, Beschlagnahme sowie sonstige
Zugriffe Dritter sind uns durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Er
ist weiter verpflichtet, unsere Ansprüche Dritten gegenüber zu offenbaren
und uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu
unterstützen.
7. Mängelhaftung / Gewährleistung 7.1
Hat die gelieferte Ware einen von uns zu vertretenden Mangel,
leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder
entsprechende Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen
uns, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
7.2 Beanstandungen der Qualität oder Menge der Ware
müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldefrist für
Mängelrügen beträgt bei Mängeln 8 Tage nach Warenerhalt. Nach Ablauf
dieser Frist ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3 Die Beseitigung der Mängel kann so lange
verweigert werden, bis der Kunde seine fälligen vertraglichen
Verpflichtungen aus anderen Aufträgen sowie den Teil seiner
Verpflichtungen aus dem laufenden Auftrag erfüllt hat, der dem Wert des
Liefergegenstandes entspricht.
7.4 Reklamationen werden grundsätzlich nicht
anerkannt, wenn ohne unser Einverständnis an der gelieferten Ware
Änderungen vorgenommen wurden oder wenn ein Mangel auf unsachgemäße
Lagerung oder Handhabung zurückzuführen ist.
7.5 Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche
des Kunden aus Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Lieferung.
8. Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten 8.1 Tritt die
Unmöglichkeit oder die Verzögerung unserer Leistung während des
Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser
zur Gegenleistung verpflichtet.
8.2 Schadenersatz wegen Verzuges, zu vertretender
Unmöglichkeit oder jeder sonstigen Vertragsverletzung kann uns gegenüber
nur verlangt werden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann. Auch in diesen Fällen kann Schadenersatz wegen
Verzuges oder Unmöglichkeit uns gegenüber nur unter folgenden
Beschränkungen verlangt werden: Ausgeschlossen ist Schadenersatz für
entfernte Schäden, für uns unvorhersehbare Schäden und für solche Schäden,
die dadurch entstehen, dass der Kunde gegenüber anderen regresspflichtig
wird, es sei denn der Kunde hätte uns bei Vertragsschluss schriftlich und
ausdrücklich seinen dritten Vertragspartner genannt, die ihm gegenüber
obliegende Leistungsverpflichtung genau dem Inhalt nach beschrieben und
präzise auf die darauf beruhende Schadensgefahr hingewiesen. Im übrigen
beschränkt sich die Höhe des Schadenersatzes auf 10% der vom Kunden zu
tragenden Gegenleistung.
8.3 Ausgeschlossen sind sämtliche
Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Rechtsverletzung, soweit es sich
um nichtvertragliche Ansprüche handelt. Falls wir bei der Durchführung
eines Auftrages Rechte anderer verletzen, so ist der Kunde verpflichtet,
uns von darauf beruhenden Schadenersatzansprüchen dieser freizuhalten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Recht 9.1 Erfüllungsort für die Zahlung
des Kunden sowie die Lieferung ist Ahlhorn.
9.2 Gerichtsstand für beide Teile ist
Wildeshausen. 9.3 Es gilt ausschließlich deutsches
Recht. |